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Heizlast überschlagen — in kW, in zehn Sekunden
Wohnfläche und Gebäudestandard rein, ungefähre Leistung raus. Die Hausnummer fürs erste Gespräch beim Kunden — kein Ersatz für eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Ohne Anmeldung.
Überschlägige Heizlast
10,8 kW
Gebäude inkl. Warmwasser
9,8 kW
Gebäudeheizlast
1,0 kW
Warmwasserzuschlag
Nur ein Überschlag. Das ist keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Für die Auslegung eines Wärmeerzeugers, den hydraulischen Abgleich und jeden Förderantrag ist eine raumweise Berechnung nach Norm erforderlich.
Aus dem Überschlag wird beim Kunden schnell ein Angebot. Hero AI nimmt die Anfrage an, hält den Termin fest und schreibt das Angebot, während Sie noch vor Ort sind.
Was der Überschlag kann — und was nicht
Gerechnet wird die einfachste Form, die im Alltag tatsächlich benutzt wird: beheizte Wohnfläche mal spezifische Heizlast, plus ein Warmwasserzuschlag je Person.
Dafür taugt es: einordnen, ob Sie über 6, 12 oder 25 kW sprechen. Ein Angebot grob kalkulieren. Dem Kunden am Telefon eine Größenordnung nennen, ohne raten zu müssen.
Dafür nicht: einen Wärmeerzeuger auslegen, eine Wärmepumpe dimensionieren, den hydraulischen Abgleich vorbereiten oder einen Förderantrag begründen. Die Norm rechnet raumweise über die U-Werte der Bauteile, die örtliche Normaußentemperatur und die Luftdichtheit — Größen, die in einer Quadratmeterzahl nicht stecken. Ein zu groß gewählter Erzeuger taktet, verschlechtert die Jahresarbeitszahl und kostet den Kunden dauerhaft Geld.
Die hinterlegten W/m²-Bänder sind übliche Planungswerte nach Baustandard, keine amtlichen Kennzahlen. Wenn für das Gebäude ein belastbarer Wert vorliegt, tragen Sie ihn direkt ein.
Häufige Fragen
Ersetzt dieser Rechner eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831?
Nein, und das ist kein Kleingedrucktes. Die Norm rechnet raumweise über Transmissions- und Lüftungsverluste mit den U-Werten der Bauteile, der örtlichen Normaußentemperatur und der Luftdichtheit. Aus Wohnfläche und Gebäudestandard lässt sich das nicht rekonstruieren. Dieser Rechner liefert eine Hausnummer für das erste Gespräch. Für die Auslegung des Wärmeerzeugers, den hydraulischen Abgleich und jeden Förderantrag brauchen Sie die normgerechte Berechnung.
Welche spezifische Heizlast setze ich an?
Übliche Planungswerte nach Baustandard: Passivhaus 10–15 W/m², Neubau nach GEG oder KfW-Effizienzhaus 15–40 W/m², Bauten von etwa 2002 bis 2016 rund 40–60 W/m², 1995 bis 2002 rund 60–80 W/m², teilsanierter Altbau 80–120 W/m² und unsanierter Altbau 120–180 W/m². Wenn Sie für das Gebäude einen belastbaren Wert haben, tragen Sie diesen ein — der Rechner nimmt den Wert direkt entgegen.
Warum ist die überschlägige Heizlast oft zu hoch?
Weil pauschale W/m²-Werte den schlechtesten Fall des jeweiligen Baujahrs abbilden und getauschte Fenster, gedämmte Dächer oder eine nachgerüstete Kellerdecke nicht kennen. Wer den Kessel danach auslegt, überdimensioniert — mit Takten, schlechteren Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen und unnötigen Kosten. Der Überschlag taugt zum Einordnen, nicht zum Bestellen.
Ist der Warmwasserbedarf enthalten?
Ja, als Zuschlag von rund 0,25 kW je Person — ein üblicher Planungswert für den Ein- und Zweifamilienhausbereich. Bei hohem Komfortanspruch, Zirkulation oder großen Speichern liegt der Bedarf höher; auch das gehört in die genaue Berechnung.
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